Ehevertrag

Heute befinden wir uns in einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher und politischer Dynamik. Davon ist auch der private Bereich nicht ausgenommen. Nicht jede Ehe hält tatsächlich ein Leben lang. Für viele zukünftige Eheleute ist es deshalb von Bedeutung ihre Zukunft auch für den Fall zu gestalten, von dem sie hoffen, dass er nicht eintritt – für den Fall der Trennung. Gerade bei Selbständigen und Unternehmern oder bei vermögenden Partnern können die gesetzlichen Regelungen bei einer Scheidung zu prekären Situationen führen. Ein Ehevertrag kann Abhilfe schaffen – und er muss dabei nicht ungerecht sein.

Einen Ehevertrag können Eheleute bereits vor der Eheschließung, aber auch zu jedem Zeitpunkt nach der Eheschließung abschließen. Mit einem Ehevertrag können die Ehegatten sämtliche Rechte und Pflichten, die aus der Ehe und dem Zusammenleben erwachsen, regeln. In der Vielzahl der Fälle werden folgende Bereiche in einem Ehevertrag angesprochen und einer Vereinbarung zugeführt:

  1. Güterstand (Zugewinngemeinschaft / Gütertrennung / Gütergemeinschaft)
  2. Unterhalt
  3. Versorgungsausgleich
  4. Erbrechtliche Regelungen
  5. Auf den Einzelfall abgestimmte Regelungen

War es bis in das Jahr 2001 möglich, nahezu alle gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt zu verändern (und auch vollständig auszuschließen), so ist dies nach der geänderten Rechtssprechung der Obergerichte und des Bundesgerichtshofes heute nicht mehr möglich. Benachteiligt ein Ehevertrag einen Ehepartner unangemessen, können bei einer richterlichen Inhaltskontrolle einzelne Regelungen oder auch der ganze Ehevertrag für unwirksam erklären. Aus diesem Grunde sind Eheverträge mit Augenmaß abzuschließen. Sollen einzelne Ausgleichsmechanismen des Familienrechtes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, ist im Einzelfall zu bewerten, ob ein vollständiger Ausschluss zulässig ist oder ob ein eingeschränkter Ausschluss vereinbart werden sollte bzw. der benachteiligte Partner eine vertraglich zugesicherte Kompensation erhält.

Angesichts dessen ist die Einholung anwaltlichen Rechtsrates unumgänglich. Eheverträge sind auf die individuelle Situation der Beteiligten abzustimmen. Dabei ist es die Aufgabe des Beraters zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Eheschließung und für den geplanten Eheverlauf kennenzulernen. Sodann kann im Rahmen der Beratung ermittelt werden, welche Vorstellungen und welche Notwendigkeiten in dem spezifischen Einzelfall zu beachten sind. Gemeinsam mit dem Mandanten werden die Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und in eine konkrete Vereinbarung umgesetzt.

In dieser schwierigen Materie bieten wir unseren Mandanten einem langjährigen und gerichtlich erprobten Erfahrungshintergrund. Wir beraten und bauen Ihren Ehevertrag in genau der Bearbeitungstiefe, die es bedarf um das Vertragswerk später erforderlichenfalls in einem Gerichtsverfahren erfolgreich verteidigen zu können.