Aktuelles – Steinmeier LLP Berlin

Beitrag vom 22. September 2016

Geltendmachung nachehelichen Unterhalts mehr als 10 Jahre nach Scheidung

Auch über zehn Jahre nach rechtskräftiger Scheidung kann ein nachehelicher Unterhaltsanspruch (erstmalig) geltend gemacht werden. Erforderlich ist jedoch, dass die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterhalt wegen Krankheit bereits im Zeitpunkt der Scheidung sowie auch in der Folgezeit grundsätzlich ohne zeitliche Lücke vorgelegen haben. Insoweit muss der Unterhaltsbedürftige nachweisen, dass er wegen einer Erkrankung dauerhaft nicht in der Lage war, eiener Erwerbstätigkeit nachzugehen (vgl. BGH FamRZ 2016, 1460).


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