Aktuelles – Steinmeier LLP Berlin

Beitrag vom 24. August 2012

Wegfall des Unterhaltsanspruches bei Distanzbeziehung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2012, Az. 5 UF 238/08)

Ein im Grunde bestehender Unterhaltsanspruch kann entfallen, wenn der Berechtigte in einer neuen gefestigten Partnerschaft lebt. Argumentativ wird dieser Wegfall des Unterhaltsanspruches darauf gestützt, dass an die Stelle des früheren (unterhaltspflichtigen) Partners ein neuer Partner getreten ist, der auch in die Unterhaltsverpflichtung eintritt. Üblicherweise wurde dies von den Gerichten erst dann bejaht, wenn die neuen Partner wenigstens zwei bis drei Jahre in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben.Die häussliche Gemeinschaft und deren Dauer waren bislang die maßgeblichen Kriterien anhand derer eine solche verfestigte Lebensgemeinschaft zu erkennen gewesen sein soll. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies aufgeweicht und (nach Hinweis des BGH vom 05.10.2011, Az. XII ZR 117/09) eine verfestigte Lebensgemeinschaft auch dann angenommen, wenn kein gemeinsamer Wohnsitz vorhanden war. Allerdings hatte das OLG Düsseldorf festgestellt, dass die neuen Lebenspartner seit ca. 10 Jahren intim befreundet waren und regelmäßig gemeinsam in der Öffentlichkeit auftraten sowie auch ihre Freizeit und Urlaube miteinander verbrachten (ähnlich einem Ehepaar).


Hinterlassen Sie einen Kommentar

* erforderliche Angaben