Eine erbrechtliche Beratung muss einhergehen mit entsprechenden steuerrechtlichen Erwägungen. Die Bewertung und Zusammensetzung des Nachlasses im In- und ggf. auch im Ausland spielt hierbei eine Rolle, genauso wie auch die entsprechenden Steuerklassen, die Steuerfreibeträge sowie die Steuersätze. Sie haben die Möglichkeit, Steuern zu sparen durch Gestaltung im persönlichen Lebensbereich durch Vermögensübertragung zu Lebzeiten durch Ausschöpfung der Steuerfreibeträge, eventuell aber auch durch den Abschluss von Lebensversicherungsverträgen und natürlich aber auch durch erbrechtliche Gestaltung. Wir beraten Sie bezüglich Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Vermögensübertragung, gerne auch in Verbindung mit einem Steuerberater.
Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer
Steinmeier LLP
Kurfürstendamm 237
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88 71 00 88
Fax: +49 (0)30 88 71 00 80
berlin@steinmeier-llp.de
Palaisplatz 3
01097 Dresden
Tel.: +49 (0)351 448 333-0
Fax: +49 (0)351 448 333-33
dresden@steinmeier-llp.de
Aktuelles
-
Familienrecht
Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Wechselmodell
(27. Juni 2017)
mehr -
Ausbildung Unterhalt nach Banklehre für Lehramtsstudium
(1. Juni 2017)
mehr - Weitere Artikel zum Familienrecht
-
Erbrecht
Erbverzicht unter Eheleuten bei erneuter Heirat
(28. Juli 2017)
mehr -
Anfechtung der Erbausschlagung
(21. April 2017)
mehr - Weitere Artikel zum Erbrecht