Der Nachlass eines Erblassers kann sich über die Landesgrenzen hinaus verteilen. In solchen Fällen können die Rechtsordnungen mehrerer Staaten auf die erbrechtliche Situation des Nachlasses Einfluß nehmen. Es kommt dann das internationale Erbrecht zur Anwendung. Die Prüfung und Beratung internationaler Erbrechtsfälle gehört zu den Kernkompetenzen unserer Arbeit. Erforderlichenfalls können wir dabei auf eine eingespielte Kooperation mit Rechtsanwaltskollegen im Ausland zurückgreifen. Ihr Ansprechpartner bleibt dabei stets der Anwalt in unserem Büro. Er nimmt für Sie alle Abstimmungen mit den im Ausland befindlichen Beteiligten vor.
Internationales Erbrecht
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