Wir beraten Sie gerne rund um Ihre Stellung als Einzelerben oder als Miterbe im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, die nicht zwangsläufig immer streitig erfolgen muss. Zunächst stehen hierbei die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft im Vordergrund. Des Weiteren die Überprüfung des Testaments / Erbvertrages, die ggf. auch zur Anfechtung des Testamentes führen kann. Auch eventuell eine Erbunwürdigkeit ist in Einzelfällen zu überprüfen.
Wir beraten Sie bei der Sicherung des Nachlasses, der Durchsetzung Ihrer Rechte auch als Pflichtteilsberechtigter. Wir klären Sie über die Haftung des Erben auf, auch rund um eventuellen Immobilienerwerb.
Bei der Beantragung von Erbscheinen sind wir Ihnen behilflich und arbeiten diesbezüglich auch mit entsprechenden Notaren zusammen.