Wir beraten Sie auch im Hinblick auf die vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten. Unter der vorweggenommenen Erbfolge ist eine Vermögensübertragung zu verstehen, die bereits zu Lebzeiten der Person erfolgt, die anderenfalls das Vermögen erst mit dem Tod des Erblassers erhalten hätte.
Auch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sind Institute, um bereits zu Lebzeiten die Vermögensvorsorge zu regeln.
Eine Baustein bei der Vorsorgeplanung kann eine Adoption (Voraussetzungen sind individuell zu prüfen) der Person sein, die später bedacht werden soll. Daran ist dann zu denken, wenn einer Person ein namhafter Betrag zugewendet werden soll, der ohne die Adoption eine erhebliche Erbschaftssteuer zu entrichten haben würde.