Aktuelles – Steinmeier LLP Berlin

Beitrag vom 23. Juli 2014

Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei

einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle

standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung

für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährte Kompensationsleistungen

(z.B. Finanzierung einer privaten Kapitallebensversicherung oder Übertragung

einer Immobilie) ausreichend abgemildert werden.

 

BGH, Beschluss vom 29.01.2014, AZ XII ZB 303/13


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