Sorgerecht

Beitrag vom 12. Dezember 2016

Zur Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption seiner Tochter durch die Pflegeeltern

Bei einer Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption nach § 1748 Abs. 4 BGB ist anhand einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob ein Unterbleiben der Adoption für das Kind einen so großen Nachteil begründen würde, dass dieser zum Interesse des Vaters an der Aufrechterhaltung der rechtlichen Verwandtschaft außer Verhältnis stünde.

Maßgeblich für die Entscheidung können insbesondere der nachdrücklich geäußerte Wille des seit 15 Jahren in der Pflegefamilie lebenden Kindes, das vom Vater zu verantwortende Fehlen eines gelebten Vater – Kind – Verhältnisses und das fehlende Verständnis des Vaters für die Situation des Kindes sein (vgl. Kammergericht 3. ZS FamRZ 2016, 2019).

Beitrag vom 13. September 2016

Urlaub mit Kind in der Türkei derzeit zustimmungsbedürftig

Die Verweigerung der Zustimmung eines mitsorgeberechtigten Elternteils zu einem Urlaub des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils mit dem gemeinsamen Kind in der Türkei ist angesichts der derzeitigen politischen Situation in der Türkei rechtmäßig (OLG Frankfurt – 5 UF 206/2016).

Beitrag vom 28. Oktober 2013

Einräumung gemeinsamer Sorge unter Nichtverheirateten auf Antrag des Kindsvaters

 

 

Die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts kommt nicht in Betracht, wenn die Eltern des Kindes nicht in der Lage sind, eine tragbare Kommunikationsbasis aufzubauen und die konkrete Gefahr besteht, dass sie in Zukunft in einzelnen Sorgerechtsfragen aufgrund der ichbezogenen Haltung eines Elternteils jeweils die gerichtliche Entscheidung suchen müssen und damit das Kindeswohl gefährden Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.5.2013; 18 UF 215/11)

Beitrag vom 1. September 2012

Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern (AG Pankow/Weissensee Az. 200 F 6519/10)

Die Möglichkeit des Vaters eines nichtehelich geborenen Kindes die gemeinsame elterliche Sorge zu erlangen, hing in der Vergangenheit maßgeblich vom Wohlwollen der Mutter ab. Ob sich daran in der Zukunft durch die anstehende Neuregelung dieser Materie etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der nach wie vor bestehenden Einspruchsmöglichkeit der Mutter und insbesondere der Möglichkeit die Erfolgsaussichten dieses Einspruches zu steuern, ist verhaltener Optimismus angezeigt. Besonders interessant für nicht sorgeberechtigte Väter ist deshalb eine Entscheidung aus Berlin. weiterlesen

Beitrag vom 6. Juli 2012

Bis zu einer gesetzgeberischen Neugestaltung des Sorgerechtes eines nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vaters kann das Familiengericht ergänzend zu der Regelung des § 1626 a BGB vorläufig auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge gemeinsam übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht (OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2011, II 10 UF 50/11)

Nach der Trennung der nicht miteinander verheirateten Eltern eines gemeinsamen Kindes verblieb das bis dahin bestehende alleinige Sorgerecht weiterhin alleine bei der Kindesmutter. Diese hatte die Kinder nach der Trennung in erster Linie versorgt und betreut und auch die wesentlichen Entscheidungen für die Kinder alleine getroffen. Das Oberlandesgericht Hamm hat dazu entschieden, dass die Beteiligung des Kindesvaters im Rahmen der elterlichen Sorge zwar Unruhe in die Familie der Kindesmutter bringen könne. Dies stehe aber der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge jedenfalls in naher Zukunft nicht entgegen und sei allenfalls mit Anlaufschwierigkeiten belastet. weiterlesen