Testamentskopie kann als Erbnachweis zulässig sein
Zum Nachweis der Erbfolge kann eine Kopie des Originaltestaments genügen, wenn dadurch die formgerechte Errichtung des Original Testaments nachweisbar ist. Hierzu kann es eines Sachverständigengutachtens bedürfen, wobei der Sacheverständige dazu berufen ist, sich zur Frage der Echtheit der Unterschrift auf dem Originaltestament zu erklären (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2016 – 2Wx 550/16).
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