Aktuelles – Steinmeier LLP Berlin

Beitrag vom 6. Oktober 2016

Anfechtung eines Vergleichs im güterrechtlichen Verfahren

Gehen beide Ehegatten im Zugewinnausgleichsverfahren irrtümlich davon aus, dass eine gemeinschaftlich auf einem Erbbaugrundstück errichtete Immobilie im hälftigen Miteigentum der Eheleute steht, und erfährt der eine Ehegatte dann, dass er tatsächlich Alleineigentumer der Immobilie ist, besteht bezüglich dieser Tatsache eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Anderen. Die Nichtaufklärung berechtigt zur Anfechtung eines auf Grundlage der irrigen Annahme geschlossenen Vergleichs (OLG Hamm NJW-Spezial 2016, 612).


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