Aktuelles – Steinmeier LLP Berlin
Beitrag vom 22. Oktober 2014
Ehevertragsgestaltung zum Betriebsvermögen
- Eine Modifizierung des Zugewinnausgleichs in einem Ehevertrag dahingehend, dass das Betriebsvermögen des Ehemanns nur mit dem Stand seiner Kapitalkonten berücksichtigt wird und Firmenwert und stille Reserven unberücksichtigt bleiben, ist wirksam.
- Eine Vereinbarung der Beteiligten, einen einzelnen Vermögensgegenstand bei der Ermittlung des Zugewinns unberücksichtigt zu lassen, ist ebenfalls zulässig. OLG Bremen 5. ZS-FamS-, Beschluss v. 08.05.2014- 5 UF 110/13
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