Falscher Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Kinder kann zu Verlust des Unterhaltsanspruchs führen
Im Verfahren um das Sorgerecht für zwei Kinder erhob die getrennt lebende Ehefrau schwerwiegende Vorwürfe gegen den Vater und zeigte ihn an. Er habe die Kinder sexuell missbraucht – Beschuldigungen, die sich als falsch erwiesen. „Werden solche Vorwürfe bekannt, kann bereits dies zu einer familiären, sozialen und beruflichen Isolation des Mannes führen“, erläuterte das Oberlandesgericht Schleswig. Solche Beschuldigungen zu erheben, nur um seine Position in einem Sorgerechtsverfahren zu verbessern, zerstöre nachhaltig und schwerwiegend die “ im Gegenseitigkeitsverhältnis bestehende eheliche Solidarität“. Die weitere Zahlung von Unterhalt an die Ehefrau könne dem Mann nicht mehr zugemutet werden.
Oberlandesgericht Schleswig am 21.12.2012; AZ: 10 UF 81/12
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