Teilauskunft im Rahmen des Auskunftsanspruchs
Teilauskünfte eines Ehegatten über seine unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte führen nicht zu einer teilweisen Erfüllung des Auskunftsanspruchs aus § 1605 BGB solange nicht auch die übrigen Teilauskünfte nebst einer Erklärung des Auskunftsschuldners vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit den Auskunftsanspruch vollständig erfüllen sollen.
BGH XII. ZS, Beschluss v. 22.10.2014- XII ZB 385/13 (OLG Karlsruhe)
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