Wohnvorteil nach Verkauf des Miteigentumsanteils
Setzt der aus der Ehewohnung gewichene Ehegatte den Verkaufserlös aus seinem früheren Miteigentumsanteil an der Ehewohnung für den Erwerb einer neuen Wohnung ein, tritt der Wohnvorteil der neuen Wohnung an die Stelle eines Zinses aus dem Erlös.
BGH XII.ZS, Beschluss v.09.04.2014-XII ZB 721/12 (OLG Rostock)
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