Aktuelles – Steinmeier LLP Berlin

Beitrag vom 13. September 2016

Ehewohnungszuweisung in der Trennungszeit

Für die Zuweisung der Ehewohnung müssen besondere Umstände vorliegen, die über bloße Unannehmlichkeiten oder Belästigungen, wie  es sie häufig nach der Trennung gibt, hinausgehen. Nach Abwägung der beiderseitigen Interessen der Ehegatten muss der Verbleib des einen Ehegatten zu einer unerträglichen Belastung des anderen Ehegatten führen (OLG Düsseldorf -II 6 UF 42/16)


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