Kein Ausschlagungsrecht der Eltern ohne Vermögensverwaltungsrecht für ererbtes Vermögen des Kindes
Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam. § 1638 BGB umfasst auch den Pflichtteil (BGH NJW 2016, 3032ff).
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