Kein automatisches Ende der Kindesunterhaltszahlungspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit
Die in einem gerichtlich protokollierten Vergleich titulierte Verpflichtung zur Leistung von monatlich fällig werdenden Kindesunterhalt ohne Angabe eines Enddatums kann die Auslegung dahingehend erlauben, dass die Zahlungspflicht nicht mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet (OLG München Beschluss vom 29.02.2016 – 34 WM 19/16).
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