Aktuelles – Steinmeier LLP Berlin

Beitrag vom 16. Mai 2012

Kein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils (OLG Hamm, Beschluss vom 25.07.2011, II 8 UF 190/10)

Gegen den Willen eines Elternteils kann nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm ein Betreuungswechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden. Ein Umgangsrecht, das über den üblichen 14tägigen Umgang am Wochenende hinausgeht, wird dem Zweck einer Umgangsregelung gerecht, so dass eine Ausweitung darüber hinaus nicht verlangt werden kann.

In der Konsequenz bedeutet dies: Haben sich die Eltern auf ein Umgangsrecht vereinbart oder ist bereits gerichtlich angeordnet worden, bei dem der umgangsberechtigte Elternteil wenigstens alle 14 Tage die Wochenenden mit den Kinder verbringt, so wird er in einem gerichtlichen Verfahren allenfalls eine Ausweitung des Wochenendumganges erlangen können – nicht aber einen Übergang in das Wechselmodell.


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