Nachweis der Erbfolge bei testamentarischer Verwirkungsklausel
Enthält ein notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel oder eine spezielle Verwirkungsklausel mit nicht eindeutigen Verhaltensanforderungen, erfordert der Nachweis der Erbfolge in der Regel die Vorlage eines Erbscheins (Anm. des Verfassers: Für gewöhnlich wird bei Vorhandensein eines notariellen Testaments ein Erbschein nicht benötigt) (BGH Beschl. vom 02.06.2016 – V ZB 3/14).
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