Pflichten des Notars bei Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen den Erben gem. § 2314 BGB einen Anspruch auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Das OLG Bamberg hat mit seinem Beschluss vom 16.06.2016 4 W 42/16 nun nachdrücklich vorgegeben, dass der Notar einer möglichen Vermögensverschiebung durch den Erben nachgehen muss, sofern hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen, auch wenn dies arbeitsintensiv ist. Weist der Pflichtteilsberechtigte schriftlich – am besten unter Vorlage von Belegen – auf erhebliche Vermögenstransaktionen im Erblasservermögen hin, sind diese umfassend aufzuklären.
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