Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei
einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle
standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung
für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährte Kompensationsleistungen
(z.B. Finanzierung einer privaten Kapitallebensversicherung oder Übertragung
einer Immobilie) ausreichend abgemildert werden.
BGH, Beschluss vom 29.01.2014, AZ XII ZB 303/13
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